Digitale Barrierefreiheit bezeichnet die ganzheitliche Gestaltung von digitalen Technologien, Anwendungen, Websites und Inhalten, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen diese ohne Einschränkungen nutzen können. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die allen Nutzern gleichermaßen den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Interaktionen ermöglicht.
Diese Barrierefreiheit erstreckt sich über verschiedene Dimensionen:
Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit stützt sich häufig auf international anerkannte Standards und Richtlinien, wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C). Durch die Implementierung dieser Standards wird eine inklusive digitale Umgebung geschaffen, die Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten die uneingeschränkte Teilnahme am digitalen Leben ermöglicht.
Basis des BFSG ist der European Accessibility Act (EAA). Der EAA regelt die Anforderungen zur Barrierefreiheit innerhalb der EU, an denen die Länder sich orientieren müssen. Die Umsetzungen der EU-Richtlinie regelt dabei das BFSG.
Die zentralen Informationen kurzgefasst:
Als Grundlage zur Umsetzung und Orientierung der digitalen Barrierefreiheit dienen die WCAG 2.2 Guidelines. Die WCAG sind internationale Richtlinien zur Schaffung barrierefreier Internetangebote.
Zur Quelle der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Die Anforderungen der WCAG selbst werden in 13 Richtlinien und 17 Erfolgskriterien unterteilt. Erst vor kurzem wurden diese Guidelines von WCAG 2.1 auf 2.2 aktualisiert und auf 9 zusätzliche Erfolgskriterien erweitert. Die Erfolgskriterien selbst werden zusätzlich in drei verschiedene Konformitätsstufen (level) unterteilt:
A und AA müssen beispielsweise öffentliche Einrichtungen in Deutschland mindestens erreichen. Je nach Bundesland und Art der Einrichtung kann es auch sein, dass ein AAA-Benchmark für die jeweilige Website festgelegt wird.
Die digitale Barrierefreiheit kann somit nicht mit einem klaren "ja, unsere Website ist barrierefrei" oder "nein, unsere Website ist nicht barrierefrei" angegeben werden. Es sollte deshalb so gut es geht versucht werden, die Konformitätsstufen zu erfüllen. Nicht erfüllte Aspekte werden dabei in einer sog. "Erklärung zur Barrierefreiheit" dokumentiert. Welche Konformitätsstufen sind für die betroffenen Unternehmen relevant? Im BFSG gibt es keine konkreten Angaben, sondern es wird auf EU Direktiven bzw. Normen verwiesen. Anhaltspunkt in diesem Kontext ist die "Konformitätsvermutung auf Grundlage harmonisierter Normen" (§4 BFSG) welche wiederum auf Direktiven und Normen wie die EN 301 549 verweist. Die Norm EN 301 549 verweist wiederum auf die WCAG 2.1 AA Richtlinien. Anhand dessen können wir nach dem aktuellen Stand (sofern sich die aktuelle Gesetzgebung nicht ändert) davon ausgehen, dass die Konformitätsstufe AA für die deutschen Unternehmen angestrebt werden sollte.
Obwohl die WCAG konkrete Handlungsanweisungen vorgibt, sind diese nicht unbedingt leicht verständlich erklärt und teilweise sehr pauschal formuliert, wodurch der konkrete Bezug zur Praxis fehlt. Deswegen listen wir hier die wichtigsten Aspekte in einer allgemein verständlichen Sprache auf, welche in der Praxis relevant sein werden (individuelle Mikrooptimierungen sind in dieser Auflistung ausgeschlossen):
Was wird vermutlich für betroffenen Unternehmen im Kontext der BFSG nicht relevant sein (oder steht noch zur Diskussion):
Die Überprüfung einer barrierefreien Webseite auf Fehler kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Hier sind einige gängige Ansätze:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kombination verschiedener Methoden am effektivsten ist. Automatisierte Tools können viele Aspekte abdecken, aber sie erfassen nicht alle potenziellen Barrierefreiheitsprobleme. Die Integration von manuellen Überprüfungen und Benutzertests stellt sicher, dass die Webseite umfassend und effektiv barrierefrei gestaltet ist.
Wir betreuen Sie gerne bei der Beratung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Mischung aus adhoc-Anpassungen, laufenden Optimierungen und Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
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